Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen
Zwischen dem Gast und Camping Höllensteinsee gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen. Mit der Buchung erkennt der Gast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.
1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung
Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Gast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingbetrieb zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden.
2. Buchung / Preise
Die vom Gast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Gastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltende Preise zu informieren.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit! Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung des Stellplatzes/Appartement gleichwertig zu verändern, wenn dies aus besonderen Gründen erforderlich ist.
Anmeldungen von alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden vom Campingbetrieb storniert.
Die Buchung des Gastes ist erst nach Eingang des Anzahlungsbetrages verbindlich.
3. Kurabgabe
Der Campingbetrieb ist verpflichtet, vom Gast die jeweilige Kurabgabe einzuziehen und abzuführen. Der abzuführende Betrag wird in der Gesamtabrechnung gesondert ausgewiesen.
Die Preisangaben in der Preisliste und auf der Homepage sind zuzüglich Kurabgabe, die gesondert aufgeführt ist!
4. Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen sofern diese möglich sind, können nur schriftlich erfolgen, und werden mit einer Umbuchungsgebühr in Höhe von 15,00 € in Rechnung gestellt.
Buchungen mit geleisteter Anzahlung können nur für das gleiche Kalenderjahr umgebucht werden!
Eine Terminänderung ist bis 30 Tage vor Anreise nach schriftlicher Rücksprache möglich. Der Betreiber ist nicht zum Erfüllen der Änderungswünsche verpflichtet!
Der gebuchte Stellplatz/Appartement ist nicht übertragbar!
5. Allgemeine Nutzungspflicht
Campingplatz
Pro Campingstellplatz ist nur eine Familie (max. 4 Personen + max. 2 Fahrzeuge) buchbar. Zusätzliche Zelte für Besucher sind nicht gestattet.
Eine mehrfache Nutzung des gebuchten Stellplatzes durch wechselnde Personen über den Buchungszeitraum ist nicht erlaubt.
Ferien-Appartement
Eine mehrfache Nutzung des gebuchten Appartements durch wechselnde Personen über den Buchungszeitraum ist nicht gestattet.
Haustiere sind nicht erlaubt!
6. Anzahlung / Zahlung
Campingplatz/Ferien-Appartment
Nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Gast durch die Online-Buchung ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises sofort fällig.
Bei spontanen Anreisen wird der gesamte Übernachtungspreis sofort fällig.
7. Reiserücktritt
Der Camping-/Feriengast kann nach Eingang der Zahlung nur schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, steht dem Campingbetrieb gemäß § 651i BGB eine angemessene Entschädigung wie folgt zu:
- bis vier Monate vor Reisebeginn ist keine Bearbeitungsgebühr fällig
- Vier Monate bis 21 Tage vor Reiseantritt: 20% vom Reisepreis
- 21 bis 15 Tage: 50% vom Reisepreis
- 14 Tage bis einen Tag: 75% vom Reisepreis
Reiserücktrittversicherung
Wir empfehlen Ihnen, im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
8. Nichterscheinen/Verspätete Anreise
Im Falle einer Anreise nach 19.00 Uhr ist eine Benachrichtigung notwendig.
Diese kann per Mail oder telefonisch erfolgen.
Bleibt der gebuchte Stellplatz durch Nichtanreise frei, kann dieser am Folgetag anderweitig vergeben werden.
Bei Nichtanreise behält sich der Campingbetrieb das Recht vor, den Preis für die komplette Buchung einzuklagen.
Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.
9. An- und Abreise
Abreise von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Anreise 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich. Der Campingstellplatz steht dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Bei verspäteter Anreise/verfrühter Abreise ist der gebuchte Zeitraum vollständig zu begleichen!
9. Platzordnung
Der Gast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die im Aushang bei der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird verpflichtet.
Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Gast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Punkt 7. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. Es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.
10. Besucher
Der Gast ist verpflichtet, Besucher zu den Öffnungszeiten der Rezeption vorab anzumelden.
Der Aufenthalt der Besucher ist nur von 14:00 – 19:00 Uhr gestattet.
Die Besuchergebühr pro Person entnehmen Sie der aktuellen Preisliste. Besucher-Fahrzeuge sind nur nach Absprache in der Rezeption auf den zugewiesenen Parkplatz abzustellen. Das Abstellen der Fahrzeuge auf dem Stellplatz des Gastes ist untersagt.
Pro Stellplatz sind täglich maximal 4 Besucher erlaubt.
Wer ohne Anmeldung am Campinggelände angetroffen wird, wird des Platzes verwiesen. 11. Mängel / Reklamation
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes sind seitens des Gastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Gastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).
12. Hunde
Hunde sind nur auf den ausgewiesenen Stellplätzen gestattet!
Pro Stellplatz sind max. 2 Hunde erlaubt.
Auf den gekennzeichneten hundefreien Zonen ist das Betreten mit Hund verboten.
Es besteht Leinenplicht auf dem Stellplatz und auf dem gesamten Areal.
Hundezaun ist nur nach Rücksprache mit dem Betreiber zulässig.
Auf dem Spielplatz, in den Sanitärgebäuden, Kiosk und in der Rezeption sind Hunde nicht erlaubt.
Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb den Hundehalter des Platzes verweisen.
Hundekot ist vom Halter umgehend zu entfernen und in den dafür vorgesehenen Hundetoiletten zu entsorgen!
13. Haftung
Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.
14. Irrtümer
Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
15. Aufrechnung
Der Gast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
16. Gerichtsstand
Der Gast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Gastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.
Stand August 2024